Was ist eine Quellensteuer?

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Was ist eine Quellensteuer?


Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf Anleger mit steuerlicher Ansässigkeit (=Steuerpflicht)  in Österreich.
 
Bei der Auszahlung von Dividenden aus ausländischen Aktien behält der jeweilige Quellenstaat oftmals einen Prozentsatz der Bruttodividende ein und leitet nur den Differenzbetrag, die Nettodividende, an den Anleger weiter. Wird die Dividende auf ein Inlandsdepot ausbezahlt, welches der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegt, werden zusätzlich 12,5 % KESt vom Bruttobetrag der Dividende abgezogen.
 
Laut den Doppelbesteuerungsabkommen, die Österreich mit praktisch allen in Frage kommenden Staaten abgeschlossen hat, darf der Quellenstaat maximal 15 % der Bruttodividende einbehalten, wenn die Ausschüttung an eine in Österreich steuerlich ansässige Privatperson geht. Österreich rechnet diese 15 % bei Abzug der Kapitalertragsteuer automatisch an und hebt daher nur noch 12,5 % zusätzlich ein. (Auslands-KESt Verordnung §1 Abs. 

 Österreichisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Somit sind die ausländischen Dividenden aus österreichischer Sicht korrekt ertragsbesteuert und müssen grundsätzlich nicht mehr in die Steuererklärung aufgenommen werden. In der Praxis wird im Ausland jedoch oft ein viel höherer Prozentsatz an Quellensteuer einbehalten. Den über die anrechenbaren 15 % der Bruttodividende hinausgehende Betrag kann der Anleger bei der ausländischen Steuerbehörde zurückfordern.

 

Rückforderung

Einen etwaigen Rückforderungsanspruch kann der Anleger nur selbsttätig über die Steuerbehörde  im jeweiligen Quellenstaat geltend machen. Je nach Land beträgt die Frist zwei bis fünf Jahre, um einen etwaigen Anspruch geltend zu machen. Die entsprechenden Formulare sind auf den Seiten des Finanzministeriums des jeweiligen Staates zu finden.

Quellensteuerformulare BMF
 
In den meisten Fällen ist als Nachweis der Beleg der Dividendenzahlung erforderlich. Gerne fordern wir diese für unsere Kunden  bei der jeweiligen Lagerstelle des Wertpapiers an. Zu beachten ist, dass hier seitens der Lagerstellen Spesen mindestens EUR 35,00 zzgl. USt pro Wertpapierposition und pro Zahlungstermin verrechnet werden.