Was kann ich tun, wenn ich eine Überweisungen an einen betrügerischen Empfänger getätigt habe?
Eine Überweisung, die Sie selbst getätigt haben, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Rückforderung direkt an den Zahlungsempfänger, oder bei Bestellungen über eine Internetplattform (z.B. E-Bay, Willhaben, etc.) an den Vermittler und leiten Sie nötigenfalls zivil- oder strafrechtliche Schritte ein.
Im Betrugsfall sollte umgehend eine Anzeige von Ihnen erstattet werden. Diese Anzeige nimmt jede österreichische Polizeidienststelle entgegen, auch wenn der Täter im Ausland sitzt.
Wenn Sie eine Zahlung auf ein Konto unseres Institutes beanstanden, beispielsweise wegen einem Betrugsvorgang, wenden Sie sich bitte an das Bankinstitut, von dem die Zahlung veranlasst wurde. Dort ist eine Reklamationsrückforderung mit der entsprechenden Begründung, beispielsweise Betrug, einzuleiten.
Im Regelfall wird von den Banken eine polizeiliche Anzeigebestätigung eingefordert, die dann über den Bankenreklamationsweg an uns übermittelt wird. Aus dieser Anzeigebestätigung sollte der Zahlungsvorgang auf unser Konto hervorgehen.
Zur Umsatzreklamation
Sollte der Betrüger auf Ihr eBanking Zugriff haben, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf. Hat der Betrüger keinen Zugriff auf Ihr eBanking können Sie uns ebenso eine Nachricht von Ihrem easy eBanking Postfach zusenden.
Kontakt Nachricht senden