1. Schritt
Bitte informieren Sie uns zeitnah über das Ableben des Produkt- bzw. Vertragsinhabers. Nur so können wir die ersten wichtigen Schritte in der Verlassenschaftsbetreuung setzen und unseren Teil zur Sicherung der Vermögenswerte beitragen.
Anregung: Für manche Vorgänge wird eine Sterbeurkunde benötigt. Gerne können Sie uns eine Kopie der Urkunde senden, sobald sie Ihnen vorliegt.
Allgemein gilt:
War die verstorbene Person alleinige/r InhaberIn, werden Produkte wie Girokonto und Wertpapierdepot gesperrt.
Da Konten Verstorbener nicht mehr dem Zahlungsverkehr dienen dürfen, wird der Geldfluss (z.B.: Abbuchungsaufträge) umgehend gestoppt. Zum Todeszeitpunkt erlischt auch die Zeichnungsberechtigung der Hinterbliebenen – jedweder Buchungen wären unrechtmäßig und können geahndet werden. Konto-, Bankomat- und Kreditkarten werden gesperrt, um unrechtmäßigen Gebrauch zu verhindern.
War die verstorbene Person MitinhaberIn, kann der/die zweite InhaberIn weiterhin über die vorhandenen Geldmittel verfügen – das Produkt wird also nicht gesperrt.