Wieso wird mir KESt abgezogen, obwohl ich gar keine Gewinne hatte?
Das österreichische Steuerrecht betrachtet grundsätzlich alle vom Fonds erwirtschafteten Zinsen, Dividenden und sonstigen Erträge („ordentliche Erträge“) nach Verrechnung mit den im Fonds angefallenen Kosten als steuerpflichtige Erträge.
Zusätzlich sind – je nach Anleger und in Abhängigkeit davon, ob diese ausgeschüttet oder thesauriert werden - Teile der realisierten Substanzgewinne (Wertsteigerungen aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Derivaten auf Fondsebene nach Saldierung mit realisierten Substanzverlusten) steuerpflichtig.
Übersteigen die im Fonds realisierten Substanzverluste die realisierten Substanzgewinne, so ist der sich ergebende Verlust mit den ordentlichen Erträgen des Fonds zu verrechnen. Ist ein solcher Ausgleich nicht möglich, kann ein Vortrag und eine Verrechnung mit Einkünften des Fonds in Folgejahren erfolgen.
Eine exakte Aufstellung der Erträge, Kosten und anrechenbaren Verluste Ihres Fonds können Sie im Rechenschaftsbericht des Fonds nachlesen, welchen Sie auf der Webseite der Kapitalanlagengesellschaft finden. Den Auszug der Steuermeldung finden Sie auch auf der Webseite der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) unter profitweb.at.