Was ist eine Kapitalmaßnahme?
Als Kapitalmaßnahmen (engl.: Corporate Actions) bezeichnet man Maßnahmen, die das Grundkapital einer Aktiengesellschaft verändern. Diese werden normalerweise vom Vorstand vorgeschlagen, vom Aufsichtsrat genehmigt und von den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung beschlossen.
Welche unterschiedlichen Arten von Kapitalmaßnahmen gibt es?
In der Praxis ist grundsätzlich zwischen freiwilligen und obligatorischen Kapitalmaßnahmen zu unterscheiden.
Freiwillige Kapitalmaßnahmen:
Bei freiwilligen Kapitalmaßnahmen hat jeder Aktionär eine Wahlmöglichkeit, d.h. es liegt in der Entscheidung des Kunden, ob er an der freiwilligen Kapitalmaßnahme teilnehmen möchte bzw. das Angebot annehmen möchte.
- Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung
- Übernahmeangebot/ Umtauschangebot/ Abfindungsangebot
- Vorrechtszeichnung
- Rückkaufangebot
- Wahldividende
Obligatorische Kapitalmaßnahmen:
Bei obligatorischen Kapitalmaßnahmen haben Aktionäre KEINE Wahlmöglichkeit, d.h. betroffene Kunden nehmen automatisch an der vom Unternehmen beschlossenen Kapitalmaßnahme teil und zwar für jenen Bestand des betroffenen Wertpapiers, den der Kunde am Ex-Tag im Depot hält. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag.
- Aktiensplit
- Reverse Split
- Fusion
- Obligatorischer Umtausch
- Obligatorische Barabfindung
- Stockdividende
- Spin-off / Equity Carve-out
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Kapitalherabsetzung
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