Hilfe bei Erwachsenenvertretung

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Hilfe bei Erwachsenenvertretung


Sie haben diese Information gefunden, da Sie die Erwachsenenvertretung für eine Person übernommen haben oder im Begriff sind eine Vertretung zu übernehmen. Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen, haben wir hier alle erforderlichen Informationen für Sie zusammengetragen.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist seit 01.07.2018 in Kraft und soll die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt stellen.

Durch vier verschiedene Vertretungsmöglichkeiten sollen Menschen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in Ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, bei der selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützt werden.

Um Ihnen eine rasche und fachgerechte Erledigung Ihres Anliegens zu ermöglichen, ersuchen wir Sie, die dazu benötigten Unterlagen per E-Mail an kunde@bawaggroup.com zu senden.

Jetzt Unterlagen senden

Was bei der Erwachsenenvertretung wichtig zu beachten ist!

Jede Vertretung muss zur Vormerkung einen der folgenden Vertretungsumfänge beinhalten:
 

  • Finanzielle Angelegenheiten
  • Verwaltung von Einkünften und Vermögen
  • Verfügung über das tägliche Rechtsgeschäft hinaus, Vertretung bei Rechtsgeschäften, die über
    Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen

Arten der Vertretungsmöglichkeiten

Gerichtliche Erwachsenenvertretung - Gültigkeit 3 Jahre ab Bestellung

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung darf erst nach Ausschöpfen aller Alternativen zum Einsatz kommen.

Die vertretene Person hat bei allen Entscheidungen das Recht, informiert zu werden und sich dazu zu äußern. Nach Ablauf der drei Jahre kann nur durch ein gerichtliches Erneuerungsverfahren die Vertretung wieder befristet beschlossen werden.

Bitte übermitteln Sie uns folgende Unterlagen:
 

  • Bestellbeschluss durch das Gericht
  • Aktuell gültiges Legitimationsdokument des Vertreters

Gesetzliche Erwachsenenvertretung - Ablauf laut ÖZVV*

Bitte übermitteln Sie uns folgende Unterlagen:
 

  • Bestätigung über die Eintragung im ÖZVV
  • Aktuell gültiges Legitimationsdokument des Vertreters

Gewählte Erwachsenenvertretung – keine zeitliche Befristung

Bei geminderter Entscheidungsfähigkeit kann mit einer gewählten Erwachsenenvertretung von der vertretenen Person eine Vertretung selbst gewählt werden.

Die vertretene Person entscheidet selbst über den Vertreter und den Umfang der Vertretung. Diese schriftliche Vereinbarung ist vor einem Notar/einer Notarin, oder einem Rechtsanwalt /einer Rechtsanwältin oder einem Erwachsenenschutzverein persönlich und schriftlich zu errichten und im ÖZVV einzutragen. Erst mit dem Eintrag ins ÖZVV beginnt die Wirksamkeit.

Bitte übermitteln Sie uns folgende Unterlagen:
 

  • Bestätigung über die Eintragung im ÖZVV, Vereinbarung oder Notariatsakt über den Vertretungsumfang
  • Aktuell gültiges Legitimationsdokument des Vertreters

Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass man seine Entscheidungsfähigkeit verliert, kann man im Voraus, solange man noch voll entscheidungsfähig ist, eine oder mehrere Personen als Vertretung bevollmächtigen.

Die Vorsorgevollmacht ist vor einem Notar/einer Notarin, einem Rechtsanwalt /einer Rechtsanwältin oder einem Erwachsenenschutzverein persönlich und schriftlich zu errichten.

Die Errichtung der Vorsorgevollmacht und der Eintritt des Vorsorgefalls sind im ÖZVV einzutragen, erst dann beginnt die Wirksamkeit.
 

  • Bestätigung über die Eintragung im ÖZVV mit Wirksamkeitsdatum
  • Vorsorgevollmacht bzw. Notariatsakt
  • Ausweis des Bevollmächtigten

*Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis