Hilfe bei Erwachsenenvertretung
Sie haben diese Information gefunden, da Sie die Erwachsenenvertretung für eine Person übernommen haben oder im Begriff sind eine Vertretung zu übernehmen. Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen, haben wir hier alle erforderlichen Informationen für Sie zusammengetragen.
Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist seit 01.07.2018 in Kraft und soll die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt stellen.
Durch vier verschiedene Vertretungsmöglichkeiten sollen Menschen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in Ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, bei der selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützt werden.
Um Ihnen eine rasche und fachgerechte Erledigung Ihres Anliegens zu ermöglichen, ersuchen wir Sie, die dazu benötigten Unterlagen per E-Mail an kunde@bawaggroup.com zu senden.
Jetzt Unterlagen senden