Das Gemeinschaftsdepot
Anders als bei einem Einzeldepot, wo der Inhaber die Kontrolle über seine Anlageentscheidungen selbst hat, können bei einem Gemeinschaftsdepot alle Personen, die im Gemeinschaftsdepot verbunden sind, unabhängig vom jeweils anderen Inhaber und dessen Kenntnisse/Erfahrungen frei disponieren.
Wie kann ich einen Mitinhaber / Zeichnungsberechtigten für mein Depot hinzufügen?
Gibt es bei Gemeinschaftsdepots eine Steuerbescheinigung durch die Bank?
Für Gemeinschaftsdepots wird im Folgejahr eine Steuerübersicht erstellt, welche lediglich eine Kundeninformation über verlustausgleichsfähige Umsätze darstellt. Diese Steuerübersicht dient nicht zur Vorlage beim Finanzamt.
Wie kann ich meinen Verlust bei einem Gemeinschaftsdepot geltend machen?
Bei einem Gemeinschaftsdepot gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keinen automatischen Verlustausgleich. Sie können die Originalabrechnungen bei ihrem Finanzamt vorlegen und die Veranlagung durchführen.